Nationale Projekte des Städtebaus

Navigation und Service

Programm

Vom Vordergrund in den Hintergrund führt der Holzboden auf dem Dach eines Gebäudes. Am Ende befindet sich der verglaste Tower des Flughafens. Einige Personen befinden sich in der Visualisierung.

Mit dem Investitionsprogramm Nationale Projekte des Städtebaus fördert der Bund seit 2014 zukunftsweisende investive und konzeptionelle Vorhaben im Bereich Städtebau und Stadtentwicklung in Deutschland. Die bislang in das Programm aufgenommenen und teilweise bereits abgeschlossenen Vorhaben zeigen, wie diese größeren städtebaulichen Projekte Impulse für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt setzen.

Hintergrund

Das Programm wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als investives Programm im Kontext der Städtebauförderung ins Leben gerufen. Das übergeordnete Ziel ist – im Sinne der "Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt" – Städte und Gemeinden darin zu unterstützen, soziale, ökologische und ökonomische Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen und lebenswerte Zukunftsorte für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Im Unterschied zu den Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung handelt es sich hierbei um ein Investitionsprogramm, bei dem der Bund den Kommunen direkt und unmittelbar projektbezogene Zuwendungen gewährt, um damit gezielt Investitionsschwerpunkte im Städtebau zu setzen. In Ergänzung zur Städtebauförderung ermöglicht das Programm die Umsetzung von größeren Projekten, die im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme oft nicht zu finanzieren wären. Gleichwohl können damit auch städtebauliche Projekte realisiert werden, für die es keine entsprechende Gebietskulisse gibt.

Anspruch an die Projekte

Eine breite vom Regen glänzende Straße im Abendlicht. Im Hintergrund ein Platz mit Bäumen und einem historischen Gebäude.

Die Projekte zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch und städtebauliche Exzellenz ("Premiumqualität") hinsichtlich ihres städtebaulichen Ansatzes, ihrer baukulturellen Impulse und der Einbindung unterschiedlicher Akteursgruppen durch Beteiligungsprozesse und weitere Formate aus. Sie leisten einen Beitrag zur Realisierung der baupolitischen Ziele des Bundes und weisen ein hohes Innovationspotenzial auf. Die Projektstandorte und die Umsetzungsstrategien stehen für besondere nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und damit für eine Verankerung der übergeordneten Ziele, baukulturelles Erbe in Wert zu setzen, Quartiere und städtische Räume zu entwickeln und Städtebau für die Zukunft zu gestalten. So entstehen Vorbilder für Projekte der Stadtentwicklung und des Städtebaus in ganz Deutschland.

Stand der Programmumsetzung

Im Zuge der Projektaufrufe wurden 211 Projekte für die Förderung mit Bundesmitteln in Höhe von rund 670 Mio. Euro ausgewählt. Davon 2022 18 Projekte mit einer Fördersumme von 75 Mio. €. Nicht alle konnten erfolgreich umgesetzt werden. Die vielfältigen Projekte spiegeln die Bandbreite aktueller städtebaulicher Herausforderungen wider, die von der Revitalisierung national bedeutender Einzeldenkmäler über die qualitätsvolle Entwicklung ganzer Quartiere bis zur Umsetzung städtebaulicher Experimente zur Lösung von Zukunftsaufgaben reicht. Dabei werden Vorhaben in Metropolen ebenso unterstützt wie solche in kleineren Städten und Gemeinden.

ProjektaufrufBundesmittel
202275 Mio.
202175 Mio.
202075 Mio.
2018/19140 Mio.
201765 Mio.
201641 Mio.
2015150 Mio.
201450 Mio.

Projektaufruf und Bewerbung

In jedem Programmjahr veröffentlicht das Bundesministerium einen Projektaufruf und fordert bundesweit Städte und Gemeinden zur Einreichung geeigneter Projekte auf.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt auf Basis einer Förderempfehlung, die eine interdisziplinär besetzte Expertenjury in jedem Programmjahr für das Bundesministerium erarbeitet. Anschließend wird die Auswahl und Information der entsprechenden Kommunen durch das Bundesministerium veröffentlicht und auch auf der Projekte-Seite bekanntgegeben.

zu den Projekten

Wer kann ein Projekt einreichen?

Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kommunen übernimmt eine Kommune die Federführung. Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt oder die Liegenschaft in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befindet.

Was sind förderfähige Maßnahmen?

Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichem Bezug. Die eingereichten Projektvorschläge können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein, dies ist jedoch keine Fördervoraussetzung. In jedem Fall ist der städtebauliche Bezug des Projektes darzulegen. Er kann darin bestehen, dass das vorgeschlagene Projekt Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie ist, bzw. es sich aus einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept oder aus vergleichbaren Planungen erschließt. Innerhalb des vorgesehenen haushaltsrechtlichen Verpflichtungsrahmens (2021–2025) sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfähig. Förderfähig sind zudem Objekte, die sich im Eigentum eines Landes oder privater Dritter befinden sowie Projekte mehrerer Antragsteller.

Wie hoch ist der Eigenanteil der Kommunen?

Der Eigenanteil der Kommunen beträgt grundsätzlich ein Drittel der von Bund und Kommune zu tragenden Projektkosten. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf 10% reduzieren. Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu bestätigen.

Wo können Kommunen Ihre Bewerbung einreichen?

Kommunen können ihre Bewerbung, mit einer sogenannten Projektskizze über den folgenden Link mit dem easy-online-Formular einreichen.
easy-online

Auswahl und Antragsverfahren

Auswahl und Antragsverfahren erfolgt in zwei Phasen: 1. Phase - Auswahl der Förderprojekte auf Grundlage der Förderempfehlung einer unabhängigen Jury durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; 2. Phase – Erarbeitung der Zuwendungsanträge nach Maßgabe der §§ 23, 44 BHO und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) durch die ausgewählten Kommunen.

Auswahlkriterien

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt auf Basis inhaltlicher Kriterien:

  • Nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung
  • Städtebauliche Qualität
  • Machbarkeit
  • Innovationspotenzial
  • Bürgerbeteiligung
  • Baukultur

Die Jury

Eine vom Bundesbauministerium berufene Jury aus Mitgliedern des Deutschen Bundestags und unabhängigen Fachleuten verschiedener Disziplinen bewertet unter der Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in jedem Programmjahr die eingereichten Projektskizzen. Nach intensiver Beratung gibt sie eine Förderempfehlung für das Ministerium ab.

Auszeichnung und Aufnahme in die Förderung

Nach der Beratung durch die Jury und die Auswahl der Förderprojekte durch das Bundesbauministerium erfolgt die Erstellung der Zuwendungsanträge in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und – soweit bauliche Maßnahmen gefördert werden – der Bundesbauverwaltung. Am Ende steht die Erteilung des Zuwendungsbescheides durch das BBSR. Mit der Übergabe von Förderurkunden durch das Bundesbauministerium an die Förderkommunen erfolgt zugleich ihre Auszeichnung als Premiumprojekt des Städtebaus.

Programmbegleitung

Diskussionsrunde von Teilnehmern der Themenwerkstatt Baukulturelles Erbe im Eiermannbau von Apolda

Das BMWSB hat das BBSR mit der Umsetzung des Bundesprogramms beauftragt. Dies umfasst neben der Begleitung von jährlichen Projektaufrufe vor allem die Aufgabe, gemeinsam mit den kommunalen Zuwendungsempfängern städtebauliche Projekte zu qualifizieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Neben dieser individuellen Beratung gibt es im Rahmen der Programmbegleitung auch Angebote zur Vernetzung mit anderen Kommunen und zum Wissenstransfer. Seit 2019 ist das Büro Urbanizers mit dieser Programmbegleitung beauftragt.

zu den Arbeitsfeldern